EU-Förderprogramm "Urban Innovative Actions"

Der letzte Newsletter ist zwar gerade erst verschickt, doch heute erreichte uns ein Hinweis auf ein Förderprogramm der EU, das wir unbedingt noch weiterreichen wollten:

Im Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ der Europäischen Union werden hochinnovative Projekte mit Leuchtturmcharakter im Bereich der Stadtentwicklung mit bis zu 5 Millionen Euro gefördert. Derzeit läuft eine Ausschreibung für Projektvorschläge, die bis zum 31.3. noch offen ist. Einen Link zum Programm finden Sie hier: www.uia-initiative.eu.

Das Programm „Urban Innovative Actions“ hat zum Ziel, die Entwicklung neuer Ideen für die Lösung städtischer Problemlagen zu unterstützen. Neue und bislang unerprobte Lösungsansätze sollen im Rahmen dieses Programms getestet und evaluiert werden, „Urban Innovative Actions“ bezeichnet sich daher selbst als ein „städtisches Labor für Europa“. Das Programm leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Städteagenda (Urban Agenda). Insgesamt stehen rund 372 Mio. € zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden lokal verankerte Projekte, die einen Beitrag zu den Zielen der Städteagenda im Rahmen der darin definierten zwölf Themenbereiche leisten. Diese zwölf Themenbereiche sind:
1) Integration von Migranten und Flüchtlingen
2) Energiewende
3) Arbeitsplätze und Fertigkeiten in der lokalen Wirtschaft
4) Wohnungsbau
5) Städtische Armut
6) Luftqualität
7) Kreislaufwirtschaft
8) Anpassung an den Klimawandel
9) Städtische Mobilität
10) Digitale Wende
11) Nachhaltige Nutzung von land- und naturbasierten Lösungen
12) Innovation und öffentliches Ausschreibungswesen.

In diesem Programm werden ausschließlich Projekte gefördert, in denen Lösungsansätze entwickelt werden, welche auf europäischer Ebene – und nicht ausschließlich auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene – hochinnovativ sind. Das bedeutet, dass in diesem Programm vielversprechende Ideen umgesetzt werden, die so neu sind, dass sie noch niemals in einem europäischen Land erprobt worden sind. Zudem müssen die Projekte stark umsetzungsorientiert sein (investive Maßnahmen sind förderfähig, sofern sie für den Projekt-erfolg notwendig sind).
Die 12 Themenbereiche werden nicht gleichzeitig bearbeitet. Stattdessen gibt es jährliche Ausschreibungen, die den Fokus auf eine Auswahl der Themenbereiche legen. Jedoch sollen bis 2020 alle Bereiche abgedeckt werden.

Kirchliche und diakonische Einrichtungen können als Partner von Kommunen an diesem Förderprogramm teilnehmen. 

Evangelische (und ökumenische) Einrichtungen können beim Brüsseler EKD-Büro Beratung zur Antragsstellung erhalten. Wenden Sie sich an

Ulrike Truderung

Dienststelle Brüssel
Referentin für EU-Förderpolitik/-projekte

Rue Joseph II 166

1000 Brüssel

Belgien

Internet: www.ekd.eu